Informationen für Veranstalter

Ansprechpartner


Bereitschaftsleitung

Steffen Kopp | Andreas Kopp | René Becker

Tel:
06431.583390 (Das Telefon ist nur an Dienstabenden besetzt)

E-Mail:
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Wir haben Ihnen nachfolgend einige Informationen zusammengestellt, die wir bei der Übernahme eines Sanitätsdienstes zur Absicherung ihrer Veranstaltung als wichtig erachten. Wir wollen damit im Vornherein eventuelle Fragen beantworten und gleichzeitig etwaige Irritationen vermeiden. Falls Sie weitere Fragen haben, scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen!

  • Der Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes in Elz stellt nach Anforderung Sanitätsdienste für Veranstaltungen, soweit diese personell und materiell abgedeckt werden können. Entsprechende Anfragen seitens des Veranstalters sind mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung an die Bereitschaftsleitung zu stellen.

  • Der Kräfte- und Materialeinsatz bei einem Sanitätswachdienst orientiert sich an behördlichen Auflagen, dezidierten Anforderungen des Veranstalters, dem „Maurer- Algorithmus“ und an Erfahrungswerten. Das eingesetzte Personal verfügt über eine adäquate Ausbildung – mindestens einen erfolgreich abgeschlossene Sanitätslehrgang – und bildet sich regelmäßig fort. Zu jedem Sanitätswachdienst werden mindestens zwei Helferinnen oder Helfer eingesetzt. Zusätzliche Helferinnen bzw. Helfer ohne entsprechende Ausbildung, können als „Praktikanten“ ebenfalls zum Einsatz gelangen. Sie werden bei der Bitte um Aufwandentschädigung nicht berücksichtigt. Fahrtkosten innerhalb des Landkreises Limburg-Weilburg sind inklusive. Bei überörtlichen Einsätzen ist eine angemessene Fahrtkostenpauschale einzurechnen. Großeinsätze mit umfangreichen Personal- und Materialansatz werden gesondert berechnet. Hierbei wird ein Pauschalangebot ermittelt. 

  • Unser DRK-Ortsverein wird nicht durch öffentliche Gelder finanziert. Die Kosten unserer Dienstleistungen müssen wir also vollständig aus eigenen Mitteln decken. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir die Kosten an Sie als Veranstalter weitergeben und um eine angmessene Aufwandentschädigung bitten. Mit Ihrer finanziellen Unterstützung helfen Sie uns, auch weiterhin eine adäquate Erstversorgung gewährleisten zu können. 

  • Von Seiten des Veranstalters ist den eingesetzten Helferinnen und Helfern eine angemessene Verpflegung zu stellen. Ist dies nicht der Fall, werden die anfallenden Kosten für die Helferinnen und Helfer zusätzlich in die Bitte um Aufwandentschädigung eingerechnet. 

  • Der eingesetzte Sanitätsdienst führt keinerlei Transporte in Krankenhäuser durch. Bei entsprechenden Notfallbildern verständigt er zu diesem Zweck über die Zentrale Leitstelle Limburg den Rettungsdienst und versorgt Patienten bis zu dessen Eintreffen. 

  • Wird das DRK Elz im Rahmen seiner übernommenen Aufgaben zu einem Einsatz bei einem Großschadensfall alarmiert oder ist aus zwingenden dienstlichen Gründen anderweitig gebunden, können die eingesetzten Helferinnen und Helfer von einem Sanitätsdienst nach Maßgabe der Bereitschaftsleitung abgezogen werden, so dass dieser ggf. unbesetzt bleiben muss.